Hier erklären wir dir wichtige Begriffe rund um die Listenhundthematik
Der Hund wird beurteilt nach Phänotyp, Genotyp und Bewegungsablauf. Gentests werden in der Regel nicht anerkannt.
Nicht alle Vorfahren sind im äußeren Erscheinungsbild eines Hundes zu finden. Nur durch Betrachtung des Hundes ist es fast unmöglich, alle Rassen, die in ihm stecken, zu erkennen. Ein Gentest gibt Auskunft darüber, welche Rassen in Ihrem Hund vereint sind.
Der Genotyp umfasst die gesamte in jedem Zellkern eines Organismus vorhandene exakte genetische Erbinformation. Der Genotyp hauptsächlich bestimmt den Phänotyp.
Der Phänotyp, welcher das durch das Zusammenwirken von Erbinformation und Umwelteinflüssen verursachte äußere Erscheinungsbild eines Organismus darstellt.
Also das Aussehen (Phänotyp) eines Hundes ist hauptsächlich durch den Genotyp festgelegt, allerdings können zwei genotypisch identische Hunde durch verschiedene Umwelteinflüsse phänotypisch
voneinander leicht abweichen.
Unter Abrichten im Sinne der Kampfhundevorschriften: Eine Beeinflussung des Hundes mit dem Ziel, auf Veranlassung des Hundeführers eine auf Menschen gerichtete aggressive Verhaltensweise.
Einwirken des Menschen auf Hunde, artgerechte Verhaltensweisen auszulösen und zu nutzen. Kein Abrichten!
-Arttypische Reaktionen
-defensive Verteidigungsbereitschaft
= Mitvoraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes. In Bayern und anderen Bundesländern unmöglich, in anderen Bundesländern eng begrenzt.
Es muss sich um ein rechtserhebliches Interesse handeln.
z.B. wissenschaftliche Verhaltensforschung
--> bloße Lieberhaberei, Wachhund etc. gelten hierbei nicht.
= die operative Kürzung der Ohrmuschel bzw. der Rute.
Früher waren solche Verstümmelungen bei vielen Rassen (z. B. Dobermann, Boxer, Schnauzer, Doggen und Pinscher) durch die Rassestandards gefordert. Ein "Schönheitsideal" mit fatalen Folgen für die betroffenen Tiere.
Ohren: es wird einem ca. sieben Wochen alten Hund eine Kupierschablone angelegt (wenn es denn fachgemäß gemacht wird...) Überstehende Teile des Ohres werden mit einem Skalpell abgeschnitten. Mehrere Adern und Nervenstränge werden dabei durchtrennt, die durchtrennten Adern abgedrückt und die Reste des Ohres vernäht. Über zwei bis drei Wochen wird das übrig gebliebene Drittel des Ohres mit Klebeband hochgebunden (getapt).
!!! Das Kupieren der Rute und der Ohren ist vom Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmen gibt es nur für Hunde, die bei der Jagd eingesetzt werden. (§ 6 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes)
Für die Hunde ist dies extrem schmerzhaft und man nimmt den Tieren natürliche Ausdrucksmittel. Folge: Kommunikationsproblemen.
Mehr unter: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/hunde/kupierverbot.html
= Grundstück, das nach außen hin durch Zäune, Schranken, Absperrungen gegenüber öffentlichen oder privaten Bereichen abgegrenzt ist und zu dem Dritte ohne Einwilligung des Besitzers keinen Zutritt haben.
In den Bundesländern nicht einheitlich. Kommt zur Wirkung, wenn eine Hundehaltung rechtskräftig untersagt, aber nicht aufgegeben wird. Diese wird dann mit Zwangsmitteln aufgelöst und der Hund wird in Verwahrung genommen.
Bei einer solchen Maßnahme, darf auch nach dem Landes-Gefahrenabwehrgesetz ein Grundstück oder eine Wohnung betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich das Tier dort befindet.
Zu einer Durchsuchung ist jedoch eine Anordnung des Amtsgerichts erforderlich. Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.
Bei der jeweiligen Behörde muss Meldung über die Haltung erstattet werden. Dies gilt auch beim Halterwechsel, Wegzug, Aufgabe der Hundehaltung und Abhandenkommen des Hundes.
Landesgesetze sehen es vor, verschiedene Auflagen zu erteilen.
Z.B. Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, ...
Je nach Landesrecht gilt ein Hund im Einzelfall als gefährlich, wenn er bissig, zu unkontrolliertem Verhalten neigt, Tiere hetzt oder sich sonst gefahrdrohend gegen Lebewesen verhält. Dies kann alle Rassen betreffen.
Konsequenzen: Auflagen.
Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt.
Überwiegende Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, das Vorliegen eines berechtigtem Interesses, Nachweis über Haftpflichtversicherung, Vorschriften über das sichere Besitztum (Warnschilder, Einfriedung..), Kennzeichnungspflicht (Chip, Halsband..)
Eine erteilte Erlaubnispflicht gilt nur für das jeweilige Bundesland.
Eine fehlende Erlaubnis stellt einen Strafbestand nach §143 Abs. 2 StGB dar. Die Ordnungsbehörde wird in dem Fall den Halter auffordern, die fehlende Erlaubnis zu beantragen, um die Voraussetzungen Überprüfen zu können.
Kommt der Hundehalter dem nicht nach, folgt eine Haltungsuntersagung mit Androhung der Wegnahme des Hundes und ggf. auch unter Androhung der Sicherstellung oder Beschlagnahmung.
Anfallende Kosten trägt der Hundehalter.
Designer- oder Fantasierassen
Designerrassen sind Hybriden oder Kreuzungen zwischen verschiedenen reinen Hunderassen untereinander oder mit anderen Rassen.
Die Zucht von Designerrassen aus zwei unterschiedlichen Kampfhunderassen mit anderen nicht gelisteten Rassen ist eine beliebte Methode, um das Kampfhundeverbot zu umgehen.
Die Namen der Rassen sind frei erfunden oder wurden der Geschichte entnommen und sind von internationalen Zuchtverbänden nicht anerkannt.
Eine Haltung dieser Rassen ist ein großes Risiko und wird letztendlich wieder auf dem Rücken der Hunde ausgetragen, wenn diese wegen illegaler Haltung vom Amt eingezogen werden. Der Phänotyp entscheidet. Der Halter hat dann mit entsprechenden Strafen zu rechnen.
Auflistung der Designerrassen:
--> Diese Hunde werden vom Amt als Listenhund eingestuft.
Anerkannt gefährliche Rassen
In Deutschland gibt es Hunderassen, die anerkanntermaßen als gefährlich bzw. als Kampfhunde eingestuft werden. Diese unterliegen gesetzlichen Auflagen.
Gelistete Hunde:
--> Die genauen Rassebeschreibungen sind unserem Rasseportrait zu entnehmen, welches bald folgt
Infos aus: Problemfall Hund
Einfuhr von „Listenhunden“ und von Welpen nach Deutschland: Ein Überblick über Verbote und Vorgaben
Sehr oft zeigen Züchter ihre Welpenbilder im Internet, wie z.B. Facebook, wenn diese noch sehr klein
sind.
Dann sieht man einige Zeit keine Bilder mehr, nach ein paar Wochen sind diese dann wieder in voller Präsenz zu sehen.
Warum diese Pause?
Der Grund: "Unseriöse Züchter" brechen den Welpen die Gelenke damit diese optisch wieder " gesund ", bzw. gerade aussehen ! ( siehe Bilder , Pfotengelenke ) .
Somit erwerben die neuen Besitzer einen
Hund, ihr neues Familienmitglied, die oft im Alter, durch dieses grausame Umgehen seitens des "Züchters", extreme gesundheitliche Probleme mit sich bringen.
Von einer Zucht mit solchen Hunden ist dringen abzuraten! Die Nachkommen haben höchstwahrscheinlich auch deformierte Gelenke.
Was tun?
Hundeinteressenten kann man nur Nahe
legen, die Züchter genau unter die Lupe zu nehmen. Je mehr Welpenbilder durchgehend gepostet werden, desto besser. Ferner ist es auch empfehlenswert, sich die Elterntiere genauer , sprich
deren Pfotengelenke anzusehen.
Denn auf den Pfoten liegt das meiste Körpergewicht und somit ist es dann leider nur eine frage der Zeit, bis der Hund in tierärztliche Behandlung muss.
Alle Welpen sind süß, niedlich und bezaubernd. Nur nicht alle sind wirklich gesund !
Anmerkung : Dies ist keine Hetze gegen gewisse "Züchter" oder Personen. Dieser Beitrag dient lediglich zur Aufklärung unwissender Welpeninteressenten.
Also Augen auf beim Welpfenkauf ! Lieber zweimal
hinsehen!
Danke für die Aufmerksamkeit.
In Zusammenarbeit mit North Side Bullys
"Gulahund" - zu deutsch gelber Hund - ist eine Kampagne, die aus Schweden stammt und für Hunde entwickelt wurde, die Freiraum brauchen.
Ein gelbes Schleifchen an der Leine oder ein gelbes Tuch um den Hals soll anderen Hundebesitzern mitteilen: Achtung, dieser Hund braucht Abstand zu anderen Hunden und Menschen! Jeder Hund kann zu den gelben Hunden gehören!
Mehr im Flyer, der zum Download steht, oder unter: http://www.gulahund.de/
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