Das musst du wissen - Listenhunde und Bayern

 

Der Freistaat Bayern führt seit 1992 eine Rasseliste für sogenannte Kampfhunde. Das „sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist“. Es gibt:( Die einzelnen Kategorien gibt's hier bei uns im PDF Download)

  • Kategorie 1: Die Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet.
  • Kategorie 2: Die Eigenschaft als Kampfhund wird vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund ein entsprechender Negativnachweis geführt ist.

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie I bedarf der Erlaubnis, die nur erteilt werden darf, wenn unter anderem ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen wird. Für Kategorie I in Bayern wird aufgrund des nicht nachweisbaren berechtigten Interesses sehr wahrscheinlich KEINE Erlaubnis ausgestellt werden. Ausnahmen sind unbekannt.

 

Bei Kategorie II muss von der Gemeinde ein Negativzeugnis ausgestellt werden.

Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens (Wesenstest) nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.

 

Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 ist von der Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit (Alter: 18 Monate) ein "vorläufiges", also zeitlich befristetes, "Negativzeugnis" auszustellen.

Achtung: der Halter muss auch das vorläufige Negativzeugnis beantragen – ohne dieses ist das Halten eines Kampfhundes (ein solcher ist auch schon ein Welpe oder Junghund) ohne Erlaubnis der Gemeinde – strafbar! Die steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht – diese ist hiervon unabhängig.

 

Bayern ist, neben Brandenburg, mit das Land mit der längsten aber vor allem ältesten Rasseliste. Sie besteht seit 1992.

 

Zuletzt wurden am 4. September 2002 die Rassen Alano, American Bulldog, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler in die Liste der Kategorie 2 neu aufgenommen. Bei 18 der jetzt aufgeführten Namen handelt es sich um Hunderassen und einen Hundetypus.

 

Der neunzehnte Eintrag "Bandog“ ist weder eine von der FCI anerkannte Hunderasse noch ein allgemein bekannter Hundetypus. Die bayerische Polizei beschreibt ihn „als eine große Version des Pit Bulls. Der Bandog, wörtlich übersetzt "Kettenhund", ist keine  Rasse. Mit diesem Begriff werden Hunde bezeichnet, die tagsüber angekettet und nachts zum Schutz von Grundstücken frei liefen.“ Die Stadt München beschreibt diesen Typus als „Kreuzungen großrahmiger Hunde (Schulterhöhe über 45 cm, Gewicht über 30 kg) mit hoher Aggressivität.

 

Prof. Dr. Wolfram Hamann sieht das Bestimmtheitsverbot verletzt, da die Beschreibung zu wenig präzise sei. Bei den Angaben zur Ankettung und zur Aggressivität handle es sich nicht um rassespezifische Merkmale, sondern um Haltungsbedingungen, schlechte Erziehung und eventuell tierschutzwidrige Zuchtauswahl auf Aggressivität.


Mit  Listi nach Bayern...

Du hast einen Listenhund der Kategorie 1 oder 2? Du kommst nicht aus Bayern, aber möchtest hier gerne Urlaub machen oder jemanden besuchen? Dann solltest du das wissen!

 

Kategorie 2 Hunde ohne Wesenstest, aus einem anderen Bundesland, werden in Bayern wie Kategorie 1 Hunde gehandhabt. Das heißt, der Hund muss vor der Einreise in das Bundesland bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese erlaubt dann befristet den Aufenthalt. Dies ist jedoch nur 2 mal 3 Wochen im Jahr möglich.

 

Bei Kategorie 2 Hunden wird die Behörde aber in der Regel keine befristete Erlaubnis ausstellen, sondern diese werden meist geduldet. Der Hund ist an der Leine zu führen. Das generelle Anlegen eines Maulkorbes ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn die Behörde macht dies für die Zeit des Aufenthaltes zur Auflage.

 

 

Auf unsere Anfrage beim KVR im Mai 2016: Besuch in Bayern mit Listenhund Kat.1 mit bestandenem Wesenstest.


Links


Gentest

Gentests werden i. d. Regel nicht anerkannt. Nur wenn ein Gutachten eines Sachverständigen aussagt, dass der Hund überwiegend (k)ein Kategorie 1 Hund ist, hat dies Gültigkeit.  Der Sachverständigte legt sich aber prozentual nicht fest und lässt auch den Gentest nicht gelten. Ein Hund wird nach Beurteilung von Phänotyp, Genotyp und Bewegungsablauf eingestuft. Was den Gentest betrifft, muss man klar sagen, dass es für sämtliche Kat1 Hunde auch gar keinen ausreichenden Vergleichspool gibt.

Mehr Definitionen

 


Listenhunde Kat.I und American Bully

 

Für die Haltung eines Kategorie 1 Hundes (wie Pitbull, Staff,.. alle Rassen der Kat.1 stehen in einer extra Datei zum Download bereit unter: Rasse/Liste) in Bayern besteht rein theoretisch die Möglichkeit, eine Erlaubnis für die Haltung zu beantragen. Diese Möglichkeit ist  aber wirklich nur rein theoretisch!!

 

Es wird aufgrund des nicht nachweisbaren berechtigten Interesses KEINE Erlaubnis ausgestellt werden. Ausnahmen sind unbekannt.

 

Bei Zuwiderhandlung und nicht legaler Haltung eines Hundes der Kategorie 1 oder auch eines MISCHLINGS hieraus, wenn die Einkreuzung des Kategorie 1 Hundes zu mehr als 50% besteht, und somit überwiegend ist, wird auch nicht gestattet.

 

Bei widerrechtlicher Haltung wird der Hund beschlagnahmt und in ein Tierheim verbracht. Die Kosten hat der Halter zu tragen. Weiterhin folgt eine Anzeige die wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zudem kann die Behörde verlangen, dass für die Zeit der illegalen Haltung die Kampfhundesteuer nachgezahlt werden muss (man weiß, dass diese in manchen Gemeinden kein „Schnäppchen“ ist).

 

Der neueste Verkaufstrend „unerlaubte“ Rassen unterzubringen: der Verkäufer verspricht, dass es sich nicht um einen Kampfhund der Kategorie 1 handelt und gibt „neue“ Rassen an, die dem Ordnungsamt, bei Nachfrage ob der Hund erlaubt ist oder bei der Anmeldung, unbekannt sind.

 

 

ACHTUNG!! Die Rasse, American Bully (nicht American Bulldog (!!),Kategorie 2) ist eine Hybrierung, die in der Regel eine überwiegende Einkreuzung eines Hundes der Kategorie 1 hat und somit in Bayern nicht erlaubt ist.  Der American Bully steht bisher zwar namentlich im keinem Bundesland mit auf der Liste "Kampfhundeliste" ( stand 20.03.2016 ), weißt jedoch phänotypische Merkmale auf. Woraufhin die zuständigen Behörden diesen als Listenhund Kat. 1 einstufen können. Die phänotypischen Merkmale können durch einen Genotyp Test widerlegt werden, sofern dieser unter 30 % Listenhund Anteil ausfällt. Jedoch ist / muss dieser z.B. vor Gericht NICHT bindend sein.

Ebenso bringt es nichts, Hunde der Kategorie 1 als Boxer-Labrador Mix, Boxer-Mix oder sonstige nicht Kategorie-Mixe anzugeben. Manche mögen damit durchkommen, aber man muss ständig aufpassen, wo man sich mit seinem Hund zeigt… Versteckt Leben mindert die Lebensqualität des Hundes und des Herrchens.

 

Bitte erspart den Hunden die Unterbringung in einem Tierheim, in dem sie teils jahrelang unverschuldet sitzen müssen, nur weil wir Menschen uns nicht richtig informiert oder wissentlich falsch gehandelt haben. Das Tier ist der notleidende Part!!

 

Hunde der Kategorie 2 dürfen in Bayern gehalten werden. Bitte jedoch zuvor bei der Gemeinde anrufen und auf Nummer sicher gehen!! Jede Gemeinde kann entscheiden, ob sie einen Listenhund aufnehmen oder nicht.

 

Bei weiteren Fragen, kontaktiert uns einfach!

 

 

 

Quellen:

Text: Claudia Hagerer / Sachverständigenbüro

 

Bild: Olaf Meyer / Northside Bullys Germany


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Überlegungen, Anschaffung
Ein Listenhund solls sein - Überlegunge
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Was muss ich tun, um einen Listenhund halten zu dürfen?
Was muss ich tun, um einen Listenhund ha
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Der Wesenstest - Beispiel eines Wesenstests in Bayern

Der Wesenstest variiert von Sachverständigen zu Sachverständigen etwas. Deshalb schildern wir hier  den Ablauf der Prüfung von (Frau Hagerer, München). Sollten Sie den Test bei einem anderen Sachverständigen durchführen lassen, können Sie sicher auch dort den genauen Ablauf erfragen. Die  Sachverständigen sind allesamt Tier- bzw. Hundefreunde.

 

Der Test besteht aus zwei Teilen und wird meist am Wohnort des Hundehalters durchgeführt .

 

 

 

Teil I: Befragung

 

  • Dem Hundehalter werden Fragen zum eigenen Hund (Name, Geburtsdatum, Halterdaten, Rasse, Identifizierung etc.) gestellt.

  • Hier sind keine fachkynologischen Fragen gemeint:

    • sondern Fragen über die Haltungsbedingungen (Wohnung, Garten, Zwinger etc),

    • die Anschaffungsgründe (Familienhund, Wach- oder Schutzhund etc.),

    • vorgekommene Sicherheitsstörungen (Beissereien, Unfälle, ect.)

  • Außerdem wird erfragt, wer mit dem Hund Gassi geht, ob es noch andere Haustiere gibt, insbesondere Zweit- oder Dritthunde, Verhalten gegenüber Wild- und Federvieh.

  • Verhalten bei Begegnungen mit Erwachsenen und Kindern, anderen Hunden, dem Straßenverkehr und anderen Umwelteinflüssen.

 

Teil II: Überprüfungsrundgang

 

Beim Überprüfungsrundgang werden folgende Situationen geprüft:

 

  • Verhalten in der Wohnung. Lässt der Hund Besucher ein? Wie verhält er sich? Ist er territorial aggressiv? Der Hund muss sich nicht über Besucher freuen, er darf aber auf keinen Fall Besucher durch Aggressionsverhalten aus der Wohnung vertreiben.

  • Grundgehorsam (Sitz, Platz und Herankommen bei Abruf mit und ohne Ablenkung sowie Leinenführigkeit). Eine “blitzsaubere” Unterordnung ist nicht erforderlich. Ich möchte sehen, ob der Halter auf seinen an- und abgeleinten Hund einwirken kann.

  • Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, laufenden Kindern und ängstlichen Personen. Der Hund muss sich nicht von jedem anfassen lassen, darf aber auch nicht wehrtrieblich reagieren, wenn ihm der Halter dies untersagt hat.

  • Verhalten gegenüber einer Person, welche auf den Hundehalter zuläuft, aber KEINEN Angriff auf diesen ausübt. Der Hund darf hier kein Angriffsverhalten zeigen.

  • Beutespiele. Beim Beutewerfspiel muss der Hund seine Beute (Ball) zumindest an seinen Halter abgeben. Beim Beutezerrspiel möchte ich sehen, ob sich der Hund in höchster Motivationslage in das Spiel “hineinsteigert” und dann eventuell zu Übersprungshandlungen neigt. Der Halter muss in der Lage sein, dem Hund per Kommando oder körperlicher Abnahme die Beute jederzeit abnehmen zu können.

  • Verhalten des Hundes in Personengruppen. Mehrere Personen stehen in einer kleineren Gruppe zusammen. Der Hundeführer soll nun seinen Hund durch die Personen hindurchführen. Die Personen fassen den Hund nicht an, gehen aber auch nicht zur Seite.

  • Reaktion des Hundes, wenn er von mir Leckerlis angeboten bekommt oder angefasst wird. Ist es möglich die Ohren und Zähne anzusehen? Wie reagiert der Hund bei Blickfixierung? Vereinsamung des Hundes. Hierfür wird der Hund angebunden (wie etwa vor einem Geschäft) und der Halter entfernt sich außer Sichtweite des Hundes. Nach ein paar Minuten nähere ich mich dem Hund und spreche diesen an. Hier möchte ich sehen, ob der Hund ohne Hundehalter zu Angst- oder Territorialaggression neigt.

 

Wichtiges zum Wesenstest

 

1. Auf Wunsch wird der Hund auch nur angeleint überprüft. Allerdings wird dann im Gutachten die Empfehlung ausgesprochen, für den Hund auch einen Leinenpflicht zu verhängen, da die Reaktionen freifolgend ja nicht überprüft werden konnten. Die Leinenpflicht kann aber wieder aufgehoben werden, wenn die Halter nachträglich nachweist, dass er auf seinen abgeleinten Hund hinreichend einwirken kann. Z.B. nach Besuch einer Hundeschule.

 

2. Gleichgeschlechtliche Unverträglichkeiten sind als normales Verhalten unter Caniden anzusehen, sofern diese nicht ausarten. Der Hundehalter muss seinen Hund psychisch und physisch führen und auf diesen einwirken können.

 

3. Der Hundehalter darf in jeder Prüfungssituation bei seinem Hund sein und auf diesen einwirken (außer kurzfristig bei der Vereinsamung).

 

4. Der Hundehalter darf selbstverständlich die Prüfung auf Video aufzeichnen oder diese von mir aufzeichnen lassen. Auch kann der Halter gerne eine zweite Person zur Überprüfung mitbringen.

 

5. Tierschutzwidrige Halsungen sind nicht gestattet (kein Ferntrainer oder Stachelhalsungen. Krallenhalsbänder sind erlaubt.) Ebenso dürfen die Hunde nicht medikamentös ruhig gestellt werden. (Gibt`s auch...)

 

6. Reagiert der Hund in einzelnen Situationen nicht wie erforderlich, hat der Sachverständige auch die Möglichkeit der zuständigen Behörde bestimmte Einzelfallmaßnahmen zu empfehlen (anordnen kann er gar nichts). Als mögliche Beispiele wäre: Leinen- oder/und Maulkorbpflicht, Besuch einer Hundeschule, nur bestimmte Personen, welche den Hund führen dürfen, etc... Eine Kastration kann nicht empfohlen werden. Der Hund erhält so trotzdem die Befreiung von der Erlaubnispflicht, also ein Negativzeugnis, der Halter muss aber bestimmte Auflagen beachten.

 

Wird mit dem Hund jeden Tag trainiert und befasst man sich mit seinem Tier, sollte der Test kein Problem darstellen. Mit der Bescheinigung des bestandenen Wesenstests bekommt man dann bei der Gemeinde das Negativzeugnis nach dem 18. Lebensmonat ausgestellt.  Der Test ist in Bayern nur einmal abzulegen.

 

Der Wesenstest kostet je nach Gutachter um die 250-300€. Um einen Termin muss sich der Hundehalter kümmern.

 

Listenhund-Care e.V. in Zusammenarbeit mit Claudia Hagerer
Sachverständige für Hunde (München)


Die Entstehung der Rasseliste in Bayern

Infos folgen bald