Sicher verreisen mit einem Listi
oder einem Hund mit phänotypischen Ähnlichkeiten
Mit einem Listenhund (oder einem Hund mit phänotypischen Ähnlichkeiten eines Pit/Staffs) zu verreisen ist gar nicht so einfach. Man sollte sich zuvor sehr gut informieren.
Wir haben hier die wichtigsten Infos zu den einzelnen Ländern. Jedoch gilt: Am besten nochmal direkt bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land nachfragen. Das kann jede Menge Ärger ersparen. (Für die Angaben auf den verlinkten Seiten übernehmen wir keine Gewähr)
Das sollte trotzdem immer dabei sein: EU-Heimtierausweis mit allen Impfungen (auch Tollwut), Leine, Maulkorb, bestandener Wesenstest (wenn gemacht), wichtige Papiere (FCI, Rassegutachten...)
Für Links (auf das Land klicken) die derzeit möglicherweise nicht gehen, sind wir nicht verantwortlich. Für die 100%e Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
- mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distemper, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut impfen.
- Die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.
- tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis bei der Einreise in die Türkei bei den amtlichen Tierärzten am Zoll vorlegen
- Rückkehr nach Deutschland: Vor der Ausreise aus Deutschland muss ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Das positive Ergebnis muss im Heimtierausweis dokumentiert werden.
-Regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen. Besitzer von Hunden, die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden.
- Die Verbringung von Kampfhunden der 1. Kategorie nach Frankreich ist verboten und wird als Straftat bewertet.
- Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen bzw. phänotypischen Merkmale einem Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
- Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtungen, Besitzgenehmigungen (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen.
- Für Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen.
- Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden. Hunde der Rasse oder des Typs Rottweiler gehören zur 2. Kategorie.
- Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes und die Leinenführung von einer Volljährigen Person werden aber empfohlen.
- Tiere, die länger als 3 Monate bzw. dauerhaft bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
- EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt).
- Die Tollwut-Impfung mindestens 21 Tage vor Einreise
- Chip oder Tätowierung (nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde)
- Heimtierausweis
- Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz in die Schweiz ist verboten.
- Bei Kurzaufenthalten (z.B. Urlaub) in der Schweiz werden Ausnahmen gemacht. Der Zoll entscheidet, ob die Kriterien für eine Ausnahme erfüllt sind.
- Erkundigen Sie sich zudem bei Ihrer Urlaubsgemeinde in der Schweiz nach speziellen kantonalen oder kommunalen Regelungen bezüglich Leinen- oder Maulkorbpflicht!
Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten:
Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka,
Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Hintergrund des Verbots ist, dass die genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden
Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
- EU- Heimtierausweis
- Chip
- gültiger Impfpass
- Leinen- und Maulkorbpflicht je nach Gemeinde geregelt
- EU-Heimtierausweis
- Chip
- Hunde müssen gegen Fuchsbandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel oder Epsiprantel 24 bis 120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein. Die Behandlung gegen Fuchsbandwurm ist nicht notwendig, wenn der Hund aus England, Irland, Norwegen oder aus Malta einreist.
Russland
-blauer EU Heimtierpass
-gültige Tollwutimpfung
-Chip
-ärztliches Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden
(nicht älter als 10 Tage)
- Chip
- gültiger Impfpass
- EU-Heimtierausweis
- allgemeine Leinenpflicht
- Maulkorbpflicht je nach Gemeinde und Rasse
- EU-Heimtierausweis
- Chip
- gültiger Impfpass
- Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen. Die Durchfuhr, Einfuhr und der Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien ist für Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull und ihre Mischlinge, die nicht im Register der FCI eingetragen sind, verboten.
- Importgenehmigung durch die Behörden
Kontakt:
Icelandic Food and Veterinary Authority, www.mast.is
Tel.: 00 354 / 530 4800, Fax: 00 354 / 530 4801, e-Mail: mast@mast.is
Checkliste - das sollte alles ins Gepäck für den Hund
- EU-Heimtierausweis
- Kopie Hundehaftpflichtversicherung
- Kopie Rassegutachten / FCI Papiere / Wesenstest....
- Leine / Maulkorb
- Hundedecke
- Futter / Leckerli / Napf etc.
- Spielzeug
- Kotbeutel
- Medikamente
- leere Flasche und evtl. faltbarer Wassernapf für eine Tour
- Reiseapotheke:
Sprich am Besten hier mit dem behandelnden Arzt. Für einige Medikamente kann es sein, dass man ein Rezept
benötigt!
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